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Pressemitteilung

12.05.2009

Bekanntheitsschutz für die Marke „Charité“

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Das Europäische Markenamt mit Sitz in Alicante hat jetzt der Charité – Universitätsmedizin Berlin einen erweiterten Schutz für die Marke „Charité“ zugesprochen. Dieser so genannte Bekanntheitsschutz verleiht dem Unternehmen aus rechtlicher Perspektive einen größeren Spielraum, den Markennamen zu verteidigen. Der Begriff „Charité“ ist nicht nur ein Unternehmensname, sondern seit vielen Jahren auch eine eingetragene Marke. Grundsätzlich kann ein Markeninhaber einem Dritten die Verwendung der eigenen Marke verbieten, wenn dieser die Bezeichnung für Waren oder Dienstleistungen nutzt, die er selbst anbietet. In der aktuellen Entscheidung gelang es, eine phonetisch ähnlich klingende Marke zu löschen. Dahinter stand eine deutsche Internetplattform, die zum Sammeln von Spenden aufrief und für Glückspiele mit Telefonmehrwertdiensten warb. In Zukunft kann sich das Universitätsklinikum neben einer Reihe nationaler deutscher Markeneintragungen auch auf eine europäische Marke zum Schutz der Bezeichnung „Charité“ berufen.

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