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Pressemitteilung

11.05.2010

Charité hat Zahl der Oberärzte nicht verachtfacht

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Universitätsklinikum weist Vorwurf des Rechnungshofs zurück

Die Charité begrüßt und unterstützt die Bemühungen des Rechnungshofes, eine Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern. Die öffentlich mehrfach aufgegriffene Kritik, die Charité hätte die Anzahl ihrer Oberärzte (unnötig) verachtfacht, ist jedoch sachlich nicht zutreffend.

Vor der Einführung des Tarifvertrages mit dem Marburger Bund in den Jahren 2006/2007 gab es deutschlandweit keine tarifliche Vergütungsgruppe „Oberarzt“. Vielmehr war diese Bezeichnung eine funktionell notwendige Unterscheidung in der medizinischen Hierarchie.

Erstmals mit Abschluss des Tarifvertrages mit dem Marburger Bund in den Jahren  2006/2007, der bundesweit zu einer erheblichen Gehaltssteigerung der klinisch tätigen Ärzteschaft führte, wurde ein Tarifmerkmal „Oberarzt“ geschaffen, das Vergütungsrelevanz erhielt. Nicht nur in der Charité, sondern bundesweit bestand in diesen Jahren das Problem der Überführung der Ärzteschaft in diese neue Vergütungssystematik.

Bundesweit und auch bei der Charité waren vielfältige gerichtliche Klärungen dieses neuen Vergütungsmerkmals die Folge. Letztinstanzlich hat sich am 9. Dezember 2009 das Bundesarbeitsgerichts geäußert (4 AZR 841/108). Die Urteilsgründe liegen erst seit Mitte April vor.  

Bezieht man die im Rechnungshofbericht erwähnten 374 Oberärzte auf die Gesamtzahl der Assistenzärzte an der Charité, so ergibt sich ein Unterstellungsverhältnis von 1: 5,4. Dies liegt im Rahmen vergleichbarer Kliniken und ist damit bedarfsgerecht für die Versorgung der Patienten. Somit sind die dadurch entstandenen Kosten begründet.

Der Vorwurf der unangemessenen Verachtfachung der Oberarztpositionen ist schon deshalb nicht haltbar, weil sich – folgt man dieser Rechnung – vor der Einführung des Tarifvertrages (Marburger Bund) lediglich eine Anzahl von 47 Oberärzten bei rund 2000 ärztlichen Beschäftigten ergeben hätte. Bei jährlich 120 000 stationären Fällen wäre dieses Betreuungsverhältnis qualitativ für die Patienten ganz offensichtlich nicht vertretbar.

Die Charité hatte bereits am 4. März 2010 den Rechnungshof in einer Stellungnahme auf die erwähnten Sachverhalte hingewiesen.

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