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© Charité | Wiebke Peitz

Pressestatement

24.06.2015

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

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Die Leitung der Charité – Universitätsmedizin Berlin teilt mit:

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, keine einstweilige Verfügung auf Beendigung des Streiks zu erlassen. Das Arbeitsrecht setzt sehr hohe Hürden für ein Streikverbot, so dass es trotz einiger rechtlicher Bedenken den Streik nicht untersagen konnte. Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Unserer Ansicht nach ist dieser unbefristete Streik jedoch nicht der richtige Weg, die durchaus berechtigte Forderung nach mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern durchzusetzen.

Dennoch werden wir ver.di noch heute zu Verhandlungen für Donnerstag einladen. Denn grundsätzlich halten wir die Forderung der Gewerkschaft nach mehr Pflegepersonal für nachvollziehbar. Im derzeitigen Gesundheitssystem ist das allerdings nicht finanzierbar. Die Einstellung der 600 geforderten Pflegekräfte würde die Charité bis zu 36 Millionen Euro kosten und ein negatives Jahresergebnis zur Folge haben. Letztlich kann die Frage nach einer besseren Personalausstattung der Kliniken nur auf Bundesebene gelöst werden.

Die Charité hatte den juristischen Weg beschritten, weil wir die Forderung nach Personalaufbau durch Besetzungsquoten für nicht tariffähig halten und wir glauben, dass nach Tarifvertrag eine Friedenspflicht besteht. Dem konnte das Gericht im einstweiligen Verfahren nicht folgen. Das Gericht wollte auch das Ausmaß der geplanten Streikmaßnahmen nicht einschränken, hat jedoch die Gewerkschaft nachdrücklich ermahnt, die Sicherheit der Patienten, insbesondere in den Intensivbereichen, nicht durch zu ausgedehnte Streikmaßnahmen zu gefährden.

Kontakt

Uwe Dolderer
Leiter der Unternehmenskommunikation
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t:+49 30 450 570 400



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